Barrierefreie Website: was das BFSG für dich bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Hier erfährst du, ob deine Website betroffen ist und was eine barrierefreie Website ausmacht.

Dieser Ratgeber ist ein Überblick und keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG für dich gilt, klärst du am besten mit einer Anwältin, einem Anwalt oder deiner Kammer.

Aktualisiert am 28. September 2026

Wen betrifft das BFSG?

Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern angeboten werden. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr wichtig: Wer online Verträge mit Verbrauchern schließt, etwa in einem Onlineshop oder mit Online-Buchung und Bezahlung, ist in der Regel betroffen. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt meist nicht darunter, im Einzelfall solltest du das prüfen lassen.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind von den Pflichten ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem: Mehr Menschen können deine Seite nutzen.

Der technische Maßstab: WCAG 2.1 AA

Als technische Referenz dient die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Praktisch heißt das zum Beispiel:

Erklärung zur Barrierefreiheit: der Aufbau

Betroffene Anbieter müssen Informationen zur Barrierefreiheit ihres Angebots bereitstellen. Einen Generator dafür bieten wir nicht an. Als Gliederung haben sich diese Punkte bewährt:

Barrierefreiheit mit We.Inc

Im Editor pflegst du Alternativtexte, Überschriften und Linktexte selbst. Prüf Kontraste und Tastaturbedienung deiner fertigen Seite mit einem Prüfwerkzeug oder einer Fachperson. We.Inc garantiert nicht, dass deine Website die Anforderungen des BFSG erfüllt; das hängt auch von deinen Inhalten ab.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025.

Muss meine Handwerker-Website barrierefrei sein?

Wenn sie nur informiert und keine Verträge mit Verbrauchern online abschließt, ist sie meist nicht vom BFSG erfasst. Lass das im Einzelfall prüfen. Barrierefreiheit ist trotzdem sinnvoll.

Bin ich als kleiner Onlineshop ausgenommen?

Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme, sind ausgenommen. Ob das bei dir zutrifft, kläre im Zweifel rechtlich.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Ein Overlay ersetzt keine barrierefreie Grundlage. Wichtig sind Struktur, Kontraste, Alternativtexte und Bedienbarkeit der Seite selbst.

Was ist WCAG 2.1 AA?

Die Web Content Accessibility Guidelines sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Stufe AA ist das mittlere Niveau, auf das die EN 301 549 verweist.

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