Wähl deine Rechtsform, vom Einzelunternehmen bis zur GmbH, und trag deine Angaben ein. Der Generator zeigt, welche Felder für dich typischerweise dazugehören, und setzt daraus einen Impressumstext zusammen.
Keine Rechtsberatung: Der Text entsteht nur aus deinen Eingaben. Prüf ihn mit einer Anwältin, einem Anwalt oder deiner Kammer. Wir sichern keine Vollständigkeit zu.
Aktualisiert am 28. September 2026
Wer geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt, digitale Dienste anbietet, muss nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) bestimmte Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar machen. Das DDG hat im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst; wenn in deinem Impressum noch "§ 5 TMG" steht, solltest du den Verweis aktualisieren.
Das betrifft Firmenwebsites, Onlineshops, Freiberufler und oft auch Social-Media-Profile mit geschäftlichem Zweck. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug brauchen in der Regel kein Impressum nach § 5 DDG.
Je nach Rechtsform und Beruf gehören typischerweise dazu:
Üblich ist eine eigene Seite "Impressum", verlinkt in der Fußzeile jeder Seite, höchstens zwei Klicks entfernt. Auf einer We.Inc-Website legst du dafür eine Seite an und fügst den Link in die Fußzeile ein. Die Datenschutzerklärung gehört auf eine eigene Seite daneben.
Für geschäftsmäßige Online-Angebote in Deutschland in der Regel ja, nach § 5 DDG. Rein private Seiten sind meist nicht betroffen. Im Zweifel lass dich beraten.
Es muss eine ladungsfähige Anschrift sein, an der du Post und Zustellungen erreichst. Ein Postfach reicht nicht. Ob eine andere Geschäftsadresse genügt, klärst du im Einzelfall mit einer Beratung.
Nein. Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz. Die Impressumspflicht steht jetzt in § 5 DDG, inhaltlich hat sich wenig geändert.
Ja, ohne Anmeldung. Der Text entsteht in deinem Browser aus deinen Angaben.