Füll die Felder aus, die Summen rechnet das Werkzeug. Für Kleinunternehmer fügt es den Hinweis nach § 19 UStG ein, für ausländische Kunden gibt es die Rechnung auch auf Englisch. Druck sie als PDF.
Keine Steuerberatung: Prüf deine Rechnungen im Zweifel mit deiner Steuerberatung. Für Rechnungen an Unternehmen gilt schrittweise die E-Rechnungspflicht (siehe unten).
Aktualisiert am 28. September 2026
Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, muss unter anderem enthalten:
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Seit 2025 gelten dafür als Grenzen 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Auf der Rechnung steht dann ein Hinweis wie: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Weist du als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt trotzdem. Das Werkzeug blendet die Steuerzeile deshalb aus, sobald du die Option aktivierst.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD auszustellen, kommt mit Übergangsfristen bis Ende 2027. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen, und Rechnungen an Privatkunden sowie Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro sind nicht betroffen.
Dieses Werkzeug erzeugt ein PDF, keine E-Rechnung. Es eignet sich für Kleinunternehmer, Rechnungen an Privatkunden und Unternehmen, die noch unter die Übergangsregeln fallen. Wenn du regelmäßig an Firmen fakturierst, klär mit deiner Steuerberatung, ab wann du ein E-Rechnungsprogramm brauchst.
Für Kunden im Ausland kannst du die Beschriftungen auf Englisch umstellen (Invoice, Invoice number, Date of service). Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren mit eigenem Hinweis. Lass dich hier beraten, die Regeln hängen von der Leistung ab.
Ja. Das Werkzeug ist kostenlos, ohne Anmeldung, und läuft im Browser. Du speicherst die Rechnung über den Druckdialog als PDF.
Die üblichen Angaben wie Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsnummer, Datum, Leistung und Betrag, dazu der Hinweis, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. Eine Umsatzsteuer darf nicht ausgewiesen werden.
Empfangen können müssen Unternehmen sie seit 2025. Die Pflicht zum Ausstellen folgt mit Übergangsfristen bis Ende 2027; Kleinunternehmer sind davon ausgenommen. Klär deinen Fall mit deiner Steuerberatung.
Das Werkzeug ist kein Buchhaltungsprogramm und archiviert nichts. Für die ordnungsgemäße Aufbewahrung deiner Rechnungen bist du selbst verantwortlich.